ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.0 Geltungsbereich
1.1 Es gelten diese Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LG Bau & Mat AG und ihren Kunden. Jegliche abweichenden Bedingungen der Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von zwei bevollmächtigten Vertretern der LG Bau & Mat AG bestätigt und unterzeichnet wurden.
1.2 Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LG Bau & Mat AG an und stimmt ihrer vorbehaltlosen Umsetzung zu.
2.0 Preise
2.1 sind alle Katalog- oder Listenpreise unverbindlich und können bis zur Auftragsbestätigung angepasst werden. Die Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten und wird separat auf den Rechnungen ausgewiesen. Eventuelle Korrekturen oder Retouren müssen mit der Verkaufsstelle vereinbart werden.
2.2 Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen enthalten und wird auf den Rechnungen separat ausgewiesen. Jegliche Korrekturen an den Rechnungen, wie Einheitspreise, Mengen oder Rabatte, sowie Rücksendungen von Paletten und Gebinden müssen mit der Verkaufsstelle vereinbart werden. Für diese Korrekturen oder Rücksendungen werden entweder sofort oder bei der nächsten Rechnungsstellung Gutschriften oder Rechnungen erstellt. Es ist wichtig, dass der Kunde sich mit der Verkaufsstelle in Verbindung setzt, um diese Angelegenheiten zu klären und die entsprechenden Schritte einzuleiten.
2.3 Für die Erstellung und den Versand von Rechnungen in Papierform können Kosten anfallen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden können. Informationen zu kostenlosen Zahlungsmöglichkeiten können bei der Verkaufsstelle angefragt werden.
3.0 Lieferbedingungen
3.1 Die Kosten für Transport, Regie- und Kranarbeiten, Wartezeiten und Abladung sind in den Preisen nicht enthalten und werden gemäß dem gültigen Tarif bei der Fakturierung berechnet. Die genauen Tarife können bei der Verkaufsstelle erfragt werden. Die Lieferung erfolgt zum Magazin, zur Baustelle oder zur Bahn-Talstation, vorausgesetzt, es gibt eine gute Zufahrt für große Lastwagen. Für Transporte in Berggebiete kann ein Zuschlag erhoben werden. Die LG Bau & Mat AG behält sich das Recht vor, die Tarife jederzeit anzupassen oder neue Tarife einzuführen. Solche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten mit der Bestellung der betroffenen Ware als genehmigt.
3.2 Bei Abholung durch den Kunden geht der Nutzen und die Gefahr der Ware bei Übergabe zur Versendung oder Lieferung auf den Kunden über.
3.3 Die Ware bleibt jedoch bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der LG Bau & Mat AG.
3.4 Die LG Bau & Mat AG kann den Eigentumsvorbehalt bei der zuständigen Behörde eintragen lassen und diesen erst nach vollständiger Bezahlung löschen lassen.
3.5 Für die in Rechnung gestellten Ladungsträger (Paletten) und Verpackungen zusammen mit der Warenfaktura bezahlt werden. Wenn die Ladungsträger (Paletten) in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, erhält der Kunde eine Gutschrift abzüglich einer Benutzungsgebühr. Es dürfen nur die Anzahl der verrechneten Ladungsträger zurückgegeben werden.
3.6 Die LG Bau & Mat AG lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, Auflösung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag aufgrund verspäteter Lieferung ab, es sei denn, die LG Bau & Mat AG trägt ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall ausgeschlossen.
3.7 Die LG Bau & Mat AG werden die Waren entweder direkt von der LG Bau & Mat AG oder einem von ihnen beauftragten Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Wenn keine Lieferadresse angegeben wurde, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort. Der Empfänger der Ware muss sicherstellen, dass der angegebene Abladeort für die Fahrzeuge der LG Bau & Mat AG oder des beauftragten Transportunternehmens leicht erreichbar ist. Die Ware wird neben dem Fahrzeug auf den Boden gestellt. Der Empfänger der Ware ist für den Weitertransport verantwortlich und muss beim Abladen der Ware die notwendige Unterstützung leisten. Wartezeiten werden gemäß dem aktuellen Tarif der LG Bau & Mat AG in Rechnung gestellt. Sobald die Lieferung angekündigt wurde, gilt die Ware als ordnungsgemäß übergeben, auch wenn der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person nicht anwesend ist. Etwaige Transportschäden müssen innerhalb einer Woche nach Annahme der Ware schriftlich an die LG Bau & Mat AG gemeldet werden.
3.8 Wenn der Kunde die Annahme der Ware verzögert, entstehende Mehrkosten wie beispielsweise Lagerung gehen zu Lasten des Kunden.
4.0 Gewährleistung und Haftung
4.1 Die LG Bau & Mat AG Haftet nur für Mängel an der Ware, die nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits zurückzuführen sind. Jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung oder Garantie wird darüber hinaus ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder es besteht eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften wie dem Produktehaftpflichtgesetz. Die LG Bau & Mat AG haftet nicht für Fabrikations- oder Materialfehler bei von Drittherstellern bezogenen Waren, es sei denn, es bestehen zwingende gesetzliche Bestimmungen.
4.2 Wird jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung der LG Bau & Mat AG ausgeschlossen, wenn die Ware unsorgfältig transportiert, unsachgemäß verwendet oder behandelt, fehlerhaft verarbeitet oder montiert wird, natürlicher Verschleiß auftritt, übermäßige Beanspruchung erfolgt, Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen nicht beachtet werden, Bauarbeiten mangelhaft sind, ungeeigneter Baugrund vorliegt, falsche oder unsachgemäße Wartung erfolgt, unsachgemäße Lagerung stattfindet oder Änderungen bzw. Eingriffe an der Ware vorgenommen werden.
4.3 Die Haftung der LG Bau & Mat AG wird ausgeschlossen, wenn ein Kunde direkt bei einem Drittunternehmen Waren und/oder Dienstleistungen bestellt und die LG Bau & Mat AG lediglich mit der Rechnungsstellung und/oder dem Inkasso beauftragt ist. Dies gilt insbesondere für Fabrikations- oder Materialfehler bei direkt bei einem Drittunternehmen bestellten Waren sowie für unsorgfältigen Transport, unsachgemäße Verwendung oder Behandlung und/oder fehlerhafte Verarbeitung oder Montage der Ware durch den Kunden oder Dritte. Gleiches gilt für Verzögerungen bei Lieferungen durch das Drittunternehmen.
4.4 Die LG Bau & Mat AG schliesst jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
4.5 Bei Mängel ersetzt die LG Bau & Mat AG beanstandete Ware kostenlos, sofern sie gemäß den oben genannten Bestimmungen haftet. Die Entscheidung, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, liegt im Ermessen der LG Bau & Mat AG. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort zu überprüfen. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Übernahme der Ware schriftlich bei der Verkaufsstelle, bei der die Ware bestellt wurde, geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich bei der entsprechenden Verkaufsstelle beanstandet werden. Die Mängel müssen genau beschrieben werden. Wenn die Mängelrüge nicht innerhalb der genannten Fristen erhoben wird, gilt die Ware als genehmigt.
4.7 Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde alle Kosten, einschließlich Folgeschäden.
4.8 Beanstandungen der gelieferten Ware entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung.
4.9 Alle Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Übernahme der Ware. Dies gilt auch dann, wenn Mängel an einem Gegenstand, der ordnungsgemäß in ein unbewegliches Werk integriert wurde, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahren.
5.0 Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die auf der Faktura angegebenen Zahlungskonditionen.
5.2 Der Zahlungsort für alle Zahlungen an die LG Bau & Mat AG ist St. Urban. Alle Zahlungen müssen an den Hauptsitz des Unternehmens geleistet werden. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen in Form von WIR nicht akzeptiert werden.
5.3 Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins gemäss Ziffer 5.5 zu bezahlen. Zwecks Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.
5.4 Wenn ein Kunde von der LG Bau & Mat AG betrieben wird, in Konkurs gerät oder die Forderung der LG Bau & Mat AG in einen Nachlassvertrag einbezogen wird, entfallen alle Vergünstigungen, die von der LG Bau & Mat AG gewährt wurden. Im Falle einer Betreibung durch die LG Bau & Mat AG wird die gesamte Forderung, einschließlich Verzugszinsen und Kosten, ohne vorherige Mahnung sofort zur Zahlung fällig.
5.5 Bei verspäteter Zahlung ab dem Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet wird. Die genaue Höhe dieses Zinssatzes wird von der LG Bau & Mat AG festgelegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Zinssatz mindestens 5 % beträgt. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
5.6 Die LG Bau & Mat AG kann für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von CHF 200.- pro Monat, die nicht bar bezahlt werden, einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.- in Rechnung stellen. Dieser Zuschlag wird erhoben, um die Kosten für die Abwicklung von kleineren Bestellungen zu decken.
5.7 Die LG Bau & Mat AG behält sich das Recht vor, unter besonderen Umständen Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist zu verlangen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um eine neue Kundenbeziehung handelt oder wenn es Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten gibt. Diese Maßnahmen dienen dazu, das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.
5.8 Kunden, die ihre Kreditlimite überschritten haben oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von der LG Bau & Mat AG mit sofortiger Wirkung und ohne besondere Mitteilung für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt werden. Zusätzlich kann das Unternehmen solche Kunden bei der Inkasso- bzw. Kreditschutzstelle registrieren lassen.
6.0 Annullierung von Bestellungen und Rücksendung von Ware
6.1 Wenn es sich um nicht lagergeführte Ware handelt, die speziell auf Bestellung des Kunden eingekauft und/oder bereitgestellt wurde, besteht eine Abnahmeverpflichtung des Kunden für die gesamte Menge. Die bestellte Ware wird dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Ware durch die LG Bau & Mat AG ist ausgeschlossen.
6.2 Falls die speziell für den Kunden bestellte, nicht lagergeführte Ware zu einem späteren als dem vereinbarten Liefertermin oder gar nicht mehr benötigt wird, trägt der Kunde die Kosten für die zusätzliche Lagerhaltung und eventuelle Entsorgung. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von der fristgerechten und vollständigen Bezahlung des Kaufpreises der bestellten Ware.
6.3 Zu viel bezogene lagergeführte Ware kann innerhalb von dreißig 30 Tagen unter Vorlage der Rechnungs- oder Lieferscheinkopie von der LG Bau & Mat AG zurückgenommen und gutgeschrieben werden, sofern die Ware originalverpackt ist und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Die Ware wird nur gutgeschrieben, wenn sie zum Zeitpunkt der Rückgabe noch im Sortiment (Lagerware) der LG Bau & Mat AG vorhanden ist. Bei Wand- und Bodenbelägen müssen auch Bestände der gleichen Farbnuance vorhanden sein. Beschädigte lagergeführte Ware und geöffnete Originalverpackungen (Paletten/Pakete) von lagergeführter Ware werden zurückgenommen, aber nicht gutgeschrieben. Eventuelle Entsorgungskosten werden in Rechnung gestellt.
Für Spesen und Umtriebe werden in jedem Fall folgende Beiträge berechnet bzw. abgezogen: Wenn die Ware von der LG Bau & Mat AG abgeholt wird, werden 30 % des Verkaufspreises abgezogen. Wenn der Kunde die Ware zurückbringt, werden 20 % des Verkaufspreises abgezogen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Rückgaben im Wert von weniger als CHF 50.– nicht vergütet werden.
7.1 Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LG Bau & Mat AG sind die Kataloge unverbindlich und verpflichten das Unternehmen nicht zur Lagerhaltung oder Lieferung der darin aufgeführten Artikel.
8.0 Onlineshop und Konto
8.1 Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann es sein, dass der Kunde ein Konto für den Online-Shop der LG Bau & Mat AG benötigt, um bestimmte Dienstleistungen nutzen zu können oder um eingeloggt zu sein. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit seines Kontos und Passworts sicherzustellen und den Zugang zu seinem Computer und seinen mobilen Geräten zu beschränken. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Konto oder Passwort vorgenommen werden. Es wird empfohlen, das Passwort geheim zu halten und sicher aufzubewahren. Wenn der Kunde Grund zur Annahme hat, dass sein Passwort kompromittiert wurde oder unautorisierte Nutzung stattfindet, sollte er die LG Bau & Mat AG umgehend informieren. Die LG Bau & Mat AG haftet nicht für Verluste oder Schäden, die durch mangelnde Sicherheit des Kontos und des Passworts seitens des Kunden entstehen.
8.2 Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es dem Kunden untersagt, den Online-Shop missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen, den Online-Shop oder den Zugang zu unterbrechen, zu beschädigen oder anderweitig zu beeinträchtigen, den Online-Shop für betrügerische Zwecke oder in Verbindung mit Straftaten oder rechtswidrigen Aktivitäten zu nutzen oder unberechtigt ein fremdes Nutzerkonto zu nutzen oder eine falsche Identität auf der Plattform zu erstellen.
8.3 Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich die LG Bau & Mat AG das Recht vor, einem Kunden den Zugang zum Online-Shop zu entziehen, insbesondere wenn der Kunde gegen anwendbares Recht, vertragliche Vereinbarungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Das Unternehmen kann nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ein vorhandenes Konto sperren und/oder löschen
9.0 Datenschutz
9.1 Die LG Bau & Mat AG schützt die Kundendaten streng gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen in der Schweiz. Die von den Kunden bereitgestellten Daten sowie die im Rahmen der digitalen Angebote erhobenen Daten werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien der LG Bau & Mat AG verwendet. Diese Datenschutzrichtlinien sind auf der Website www.lgmat.ch abrufbar und bilden einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die LG Bau & Mat AG legt großen Wert auf den Schutz der Privatsphäre und verpflichtet sich, die Kundendaten vertraulich zu behandeln.
10.0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Die Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen dem schweizerischen Recht.
10.2 Der Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen der LG Bau & Mat AG ist Luzern.












